Das vollständige Sicherheitskonzept veröffentlichen wir hier, bevor der erste Kurs startet. Bis dahin finden Sie auf dieser Seite die Altersgrenzen der gängigen Werkzeuge und die Standards, die vor dem Start verbindlich feststehen müssen. Stand: 14.10.2026
Welche KI-Werkzeuge darf Ihr Kind nutzen?
Eine ehrliche Antwort vorweg: weniger, als man denkt. Viele KI-Coding-Werkzeuge setzen laut ihren Nutzungsbedingungen ein Mindestalter von 18 Jahren voraus. Für Kinder scheiden sie damit aus oder sind höchstens über Eltern- oder Kursleitungs-Accounts denkbar, sofern die Nutzungsbedingungen das erlauben.
Altersgrenzen laut Nutzungsbedingungen
Jeder Wert stammt aus der verlinkten Quelle, geprüft am angegebenen Datum. Nutzungsbedingungen ändern sich; im Zweifel gilt immer der aktuelle Originaltext.
Altersgrenzen von KI- und Programmierwerkzeugen laut Nutzungsbedingungen
Werkzeug
Mindestalter
Elternzustimmung
Für 10–16 Jahre
Quelle
ChatGPTKI-Chat (OpenAI)
ab 13 Jahren
unter 18 nur mit Erlaubnis der Eltern
EingeschränktFür 10- bis 12-Jährige laut Nutzungsbedingungen nicht vorgesehen. Ab 13 nur mit Ihrer Erlaubnis; Eltern sind dann für die Nutzung verantwortlich.
Nutzungsbedingungengeprüft 14.10.2026Originalseite ließ sich nicht direkt abrufen; Wert aus dem zitierten Bedingungstext, wird vor Kursstart erneut von Hand geprüft.
GeminiKI-Chat (Google)
Mindestalter für ein eigenes Google-Konto im jeweiligen Land; mit Google-AI-Abo ab 18
Konten mit Elternaufsicht (Family Link) sind im EWR, in der Schweiz und im Vereinigten Königreich ausgeschlossen
EingeschränktÜber ein von Eltern beaufsichtigtes Kinderkonto in Deutschland, Österreich und der Schweiz nicht nutzbar.
Minderjährige brauchen die Erlaubnis der Eltern; bei der Anmeldung jüngerer Kinder bestätigen Eltern das Konto per E-Mail
JaFür alle Altersstufen gedacht. Kein KI-Werkzeug, aber ein guter Einstieg ins Denken in Abläufen.
Nutzungsbedingungengeprüft 14.10.2026Originalseite ließ sich nicht direkt abrufen; Wert aus dem zitierten Bedingungstext, wird vor Kursstart erneut von Hand geprüft.
Diese Übersicht ist keine Rechtsberatung. Sie zeigt, was die Anbieter selbst in ihre Bedingungen schreiben.
Was das für unsere Kursplanung heißt
Aus der Tabelle folgen drei Planungsgrundsätze für die geplanten Kurse und Ferienworkshops.
Nur zulässige Werkzeuge
In den geplanten Kursen sollen nur Werkzeuge eingesetzt werden, deren Nutzungsbedingungen die jeweilige Altersgruppe zulassen. Ist ein Werkzeug laut Nutzungsbedingungen erst ab 18, kommt es für Kinder nicht in Frage, auch nicht „nur mal kurz“.
Keine Kinderkonten ohne Ihre Zustimmung
Kein Kind soll im Kurs ein eigenes Konto bei einem KI-Anbieter anlegen, ohne dass Sie vorher ausdrücklich zugestimmt haben. Wo die Nutzungsbedingungen es erlauben, kann die Kursleitung stattdessen mit einem eigenen Zugang arbeiten und die Kinder bauen daneben mit.
Werte prüfen statt erinnern
Altersgrenzen ändern sich. Die Tabelle oben wird bei jeder Änderung und vor jedem Kursstart neu gegen die Originalquellen geprüft, mit Datum.
Geplant · verbindlich vor Start
Kinderschutz-Standards
Geplante Inhalte – Entwurf. Diese Standards sind noch nicht erfüllt, weil es noch keine Kurse gibt. Sie sind die Bedingung dafür, dass ein Kurs überhaupt startet. Wie wir sie umsetzen, steht im vollständigen Konzept, das wir hier vor dem ersten Kurs veröffentlichen.
Erweitertes Führungszeugnis
Alle Personen, die einen Kurs leiten oder Kinder betreuen, sollen vor ihrem ersten Einsatz ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis vorlegen.
Schriftliche Einwilligung
Teilnehmen soll ein Kind nur mit der schriftlichen Einwilligung seiner Erziehungsberechtigten. Darin steht auch, welche Werkzeuge eingesetzt werden.
Regeln für Online-Räume
Keine privaten Chats zwischen Kursleitung und einzelnen Kindern, keine Aufzeichnung ohne Einwilligung, Zugang nur für angemeldete Teilnehmende. Die Kamera soll freiwillig bleiben.
Ansprechpartner für Beschwerden
Eltern sollen Bedenken und Beschwerden jederzeit über das Formular auf dieser Seite melden können. Jede Meldung soll beantwortet werden.
Präsentieren statt veröffentlichen
Fertige Projekte sollen in der Gruppe und zuhause gezeigt werden, nicht öffentlich im Internet, außer Sie entscheiden sich ausdrücklich dafür.
Eltern bleiben informiert
Vor dem Start sollen Sie erfahren, welche Werkzeuge genutzt werden, welche Daten dabei anfallen und wie Sie Ihr Kind zuhause begleiten können.
Unser Datenschutzprinzip: von Kindern nur das Alter
Auf der Warteliste tragen sich nur Erwachsene ein. Von Ihrem Kind fragen wir ausschließlich das Alter ab, damit wir die passende Altersstufe planen können. Keine Namen, keine Fotos, keine Schule.
Dasselbe Prinzip soll in den Kursen gelten: Keine echten Namen, Fotos oder Adressen in Prompts. Spielfiguren bekommen ausgedachte Namen, Bilder werden gezeichnet oder generiert, nicht fotografiert.
› Bau ein Spiel, in dem Lena aus der 6b von der Musterschule gegen ihren Bruder Max kämpft.
So besser
› Bau ein Spiel, in dem eine Heldin namens Blitzi gegen einen Roboter kämpft.
Checkliste für zuhause
Zehn Punkte, bevor Ihr Kind mit KI-Werkzeugen loslegt. Zum Ausdrucken und an den Familiencomputer hängen.
Prüfen Sie die Altersgrenze in den Nutzungsbedingungen, bevor Ihr Kind ein KI-Werkzeug nutzt.
Legen Sie Konten bei KI-Diensten selbst an oder gemeinsam mit Ihrem Kind, nie heimlich und nie mit falschem Geburtsdatum.
Vereinbaren Sie: Keine echten Namen, Fotos, Adressen, Schulnamen oder Telefonnummern in Prompts, auch nicht von Freunden.
Schauen Sie sich die Elternkontrollen und Datenschutzeinstellungen des Dienstes gemeinsam an.
Prüfen Sie, ob Gespräche zum Training der KI verwendet werden dürfen, und schalten Sie das, wo möglich, ab.
Bauen Sie am gemeinsamen Familiencomputer oder in einem Raum, in dem Sie dabei sein können.
Besprechen Sie, dass die KI sich irren kann und Ergebnisse immer getestet werden.
Legen Sie fest, wann gebaut wird und wann Schluss ist, und halten Sie es schriftlich fest.
Fertige Projekte werden erst gezeigt, dann gemeinsam entschieden, ob und wo sie online gehen.
Vereinbaren Sie: Wenn etwas komisch, unangenehm oder unheimlich wirkt, kommt Ihr Kind zu Ihnen, ohne Ärger.
vibecodingkids.de/sicherheit · Stand 14.10.2026
Häufige Fragen zur Sicherheit
Warum stehen hier noch keine fertigen Regeln für die Kurse?
Weil es die Kurse noch nicht gibt. Wir wollen keine Sicherheit versprechen, die noch nicht organisiert ist. Die Standards oben sind die Punkte, die vor dem ersten Kurs verbindlich feststehen müssen. Das vollständige Konzept veröffentlichen wir hier vorher.
Mein Kind ist 12 und nutzt schon ChatGPT. Was nun?
Laut den Nutzungsbedingungen von OpenAI ist ChatGPT erst ab 13 vorgesehen, darunter nicht. Sprechen Sie offen mit Ihrem Kind darüber, warum es diese Grenze gibt. Für erste Bastelprojekte eignen sich Werkzeuge, die für die Altersgruppe gedacht sind, etwa Scratch, oder Sie nutzen ein KI-Werkzeug selbst und bauen gemeinsam.
Darf ich mein Konto mit meinem Kind teilen?
Das hängt von den Nutzungsbedingungen des jeweiligen Dienstes ab. Prüfen Sie in der verlinkten Quelle zwei Dinge: ob Sie Ihr Konto überhaupt weitergeben dürfen und ob das Mindestalter auch für die Person gilt, die tatsächlich tippt. Gemeinsam am Bildschirm zu sitzen, während Sie selbst das Werkzeug bedienen, ist etwas anderes als eine Weitergabe.
Welche Daten fragen Sie von meinem Kind ab?
Nur das Alter. Auf der Warteliste tragen sich ausschließlich Erwachsene ein. Bitte schreiben Sie auch in das Freitextfeld keine Namen oder Daten Ihres Kindes.
Wie melde ich Bedenken?
Über das Formular unten. Schreiben Sie in das Feld „Fragen oder Wünsche“, worum es geht, bitte ohne Namen oder Daten Ihres Kindes.
Auf die Warteliste
Kurse in Vorbereitung
Unverbindlich und kostenlos. Sobald Kurse oder Ferienworkshops feststehen, melden wir uns bei Ihnen. Bitte geben Sie von Ihrem Kind nur das Alter an, keine Namen oder weiteren Daten.